Erzieher/in - Abitur
Bildungsziele
- Allgemeine Hochschulreife und
- Berufsabschluss als Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher
Im Sinne der Doppelqualifikation können beide Abschlüsse erworben werden.
Es werden sowohl studienbezogenes als auch berufsbezogenes Wissen und Können über die Schwerpunktsetzung Erziehung und Soziales vermittelt. Der Unterricht wird auf der Grundlage wissenschaftspropädeutischer Anforderungen erteilt.
Aufnahmevoraussetzungen
- Grundsätzlich werden Schüler und Schülerinnen aufgenommen, die über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügen.
- Die obere Schulaufsichtsbehörde kann bei Schülerinnen und Schülern, die o.g. Aufnahmebedingungen nicht erfüllen, die Aufnahme zulassen, wenn ihre bisherige Schullaufbahn erwarten lässt, dass sie für den Besuch des Bildungsganges geeignet erscheinen.
Art und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform vier Schuljahre, wobei das vierte Ausbildungsjahr das Berufsanerkennungsjahr bildet.
Die Ausbildung gliedert sich in drei Phasen.
- Die Orientierungsphase ist der Jahrgangsstufe 11 zugeordnet,
- die Qualifizierungsphase umfasst die Jahrgangsstufen 12.1, 12.2 sowie 13.1 und 13.2,
- die Phase des Übergangs in Beruf und Studium umfasst die Jahrgangsstufe 14.
Am Ende der Jahrgangsstufe 13 finden die Abiturprüfung sowie die erste Teilprüfung der staatlichen Berufsabschlussprüfung statt. Der zweite Teil der staatlichen Berufsabschlussprüfung findet am Ende der Jahrgangsstufe 14 statt.
Stundentafel
Berufsbezogener Lernbereich
- Erziehungswissenschaften (Leistungskurs)
- Biologie (Leistungskurs) oder Deutsch (Leistungskurs)
- Englisch
- Didaktik und Methodik
- Mathematik
- Kunst
- Musik
- 2. Fremdsprache (Spanisch)
- Praktika
Schülern und Schülerinnen, die ihre Verpflichtungen einer zweiten Fremdsprache erfüllt haben, werden die für die zweite Fremdsprache vorgesehenen Wochenstunden dem Differenzierungsbereich zugewiesen.
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch
- Gesellschaftslehre mit Geschichte
- Religionslehre
- Sport
Differenzierungsbereich
Im Differenzierungsbereich werden Fächer bzw. Arbeitsgemeinschaften entsprechend den schulischen Möglichkeiten angeboten.
Berufliche Praxis
Die Praktika verteilen sich wie folgt:
- 6 Wochen Praktikum in der Jahrgangsstufe 11
- 8 Wochen in der Jahrgangsstufe 12.
Berufsanerkennungsjahr
Die Jahrgangsstufe 14 bildet das 12 monatige Anerkennungsjahr. Es wird unterrichtlich begleitet.
Die Praktika können in folgenden Einrichtungen durchgeführt werden:
- Einruchtungen des Elementarbereichs wie Kindergärten und Kindertagesstätten
- Einrichtungen der außerschulischen Erziehung wie z. B. Kinder- und Jugendheimen, Erholungsheimen
- Einrichtungen der offenen Jugendarbeit wie z. B. Häusern der offenen Tür (HOT)
- offenen Ganztagsschulen
Aufwendungen
Schulgeld wird nicht erhoben. Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden: ·
- Eigenanteil bei Schulbüchern, z. Z. ca. 300,-- € (können unter Umständen zum Teil erstattet werden)
- Ausgaben für evtl. Besichtigungen
- evtl. Kosten für eine Klassenfahrt (nur im vertretbaren Rahmen nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Schulkonferenz)
- Eigenanteil für fachpraktischen Unterricht
Berechtigungen und Weiterbildungsmöglichkeiten
Mit dem erfolgreichen Bestehen der Ausbildung werden die Allgemeine Hochschulreife und die staatliche Anerkennung als Erzieherin/Erzieher erworben. Es wird die Berechtigung erworben, an allen deutschen Universitäten und Hochschulen in einer beliebigen Fachrichtung zu studieren. Für das Studi-um an einer Fachhochschule wird ein weiteres Praktikum benötigt.
Nach mindestens einjähriger Tätigkeit als Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher kann eine Zusatzausbildung in der Fachschule Motopädie, dem Aufbaubildungsgang Musikalische Förderung oder in Heilpädagogik/Sonderpädagogik angeschlossen werden.
Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler den Bildungsgang nach der Versetzung in die Stufe 12, wird ihr/ihm der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt. Diese Fachhochschulreife gilt in Zusammenhang mit einer mindestens zweijährigen Ausbildung in NRW, und in Ländern, die diesen Abschluss anerkennen. (Dies gilt auch für Schüler, die aus der Klasse 9 des Gymnasiums begonnen haben.)
Nach der Jahrgangsstufe 12 wird bei entsprechenden Leistungen der schulische Teil der Fachhochschulreife in Verbindung mit einem einjährigen Praktikum zuerkannt.
Für Schüler, die aus der Klasse 9 des Gymnasiums begonnen haben, enthält das Versetzungszeugnis in die Klasse 12 den Vermerk über die Zuerkennung des mittleren Bildungsabschlusses. Werden Schüler, die aus der Klasse 9 des Gymnasiums begonnen haben, nicht in die Klasse 12 versetzt, können wir nach einem Jahr Schulbesuch den Hauptschulabschluss bescheinigen (notenabhängig).
Fahrgeld
Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Schule und zurück übernimmt der Schulträger, wenn der Schulweg mindestens 5 km beträgt.
Förderung
Es besteht die Möglichkeit, BAFöG zu beantragen. Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken - Telefon: 02861-820. Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Anmeldungen
Die Anmeldung erfolgt über das Schüler-Online-Verfahren in ihrer Schule. Falls erforderlich unterstützen wir Sie dabei in unserem Schulbüro.
Berufskollegs Lise Meitner
Lönsweg 24
48683 Ahaus
Tel.: 02561/955700 FAX: 02561/955701 Internet: www.bklm-ahaus.de E-Mail:bk-lm @t-online.de
Nebenschulort Gronau:
Brändströmstr. 20, 48599 Gronau Tel.: 02562/96320 FAX: 02562/963222
Nebenschulort Stadtlohn: Droste-Hülshoff-Str. 13 - 15, 48703 Stadtlohn Tel.: 02563/96930 FAX: 02563/96931000
Bitte nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie weitere Auskünfte oder eine ausführliche Beratung wünschen.
Oberstufenkoordinatorin StD' Heidi Balkenhol
Schulleiterin OStD' Michaele Grote
