Heilerziehungshilfe
Bildungsziel
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Menschen mit Behinderung - einzeln oder in Kleingruppen - in ihrem Entwicklungsstand und in ihrer Lebenssituation zu sehen, ihre Bedürfnisse zu erfassen und angemessen zu handeln. Im Einsatzbereich von heilerziehungspflegerischen Einrichtungen sollen sie die Fachkräfte bei der Betreuung, Versorgung, Pflege und Erziehung der Menschen mit Behinderung unterstützen. Sie sind mithelfende Fachkräfte, die unter Anleitung bei der Betreuung der Menschen mit Behinderung mitwirken und die Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger unterstützen. Anfallende hauswirtschaftliche Tätigkeiten in diesem Bereich können sie selbständig und eigenverantwortlich erledigen.
Aufnahmevoraussetzungen
Der Besuch der zweijährigen Berufsfachschule setzt keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit voraus. Aufgenommen wird, wer mindestens den Hauptschulabschluss erworben hat.
Art und Dauer der Ausbildung
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre.
Stundentafel
Die Stundentafel gliedert sich wie folgt:
Berufsbezogener Lernbereich
- Theorie der Heilerziehung
- Gesundheitslehre/Pflege
- Berufs- und Rechtskunde
- Fachpraxis Heilerziehung
- Fachpraxis Gesundheitsförderung/Pflege
- Mathematik
- Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/ Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich
Angebote nach Neigungen der Schülerinnen und Schüler und den Möglichkeiten der Schule (z.B. Arbeitsgemeinschaften: Theater, Gitarre, Kunst etc.)
Praktika
Die Ausbildung findet auch an außerschulischen Lernorten statt. Blockpraktika von insgesamt 16 Wochen innerhalb der zwei Jahre bereiten auf mögliche spätere Tätigkeitsfelder vor. Praktikumsfelder erstrecken sich auf die Behindertenhilfe in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Bildung.
Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, die zur Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Heilerziehungshelferin/Staatlich geprüfter Heilerziehungshelfer berechtigt. Mit der Ausbildung kann gleichzeitig - mit entsprechenden schulischen Leistungen - ein dem Sekundarabschluss I gleichwertigen Abschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder die Fachoberschulreife erworben werden.
Berechtigungen
Die Doppelqualifikation ermöglicht den Absolventinnen und Absolventen u. a. den Besuch der Fachschule für Heilerziehungspflege, den Besuch der Fachoberschule 12 B zum Erwerb der Fachhochschulreife und den Zugang zu Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.
Aufwendungen
Schulgeld wird nicht erhoben. Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden:
- Eigenanteil bei Schulbüchern, z. Zt. 80,00 Euro
- Ausgaben für evtl. Besichtigungen
- evtl. Kosten für eine Klassenfahrt (nur im vertretbaren Rahmen nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Schulkonferenz)
- Eigenanteil für fachpraktischen Unterricht
- Kopierkosten Fahrgeld
Fahrgeld
Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Schule und zurück übernimmt der Schulträger, wenn der Schulweg mindestens 5 km beträgt.
Förderung
Es besteht die Möglichkeit, BAFöG zu beantragen. Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken - Telefon: 02861-820. Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Anmeldungen
Die Anmeldung erfolgt über das Schüler-Online-Verfahren in Ihrer Schule. Falls erforderlich unterstützen wir Sie dabei in unserem Schulbüro.
Berufskollegs Lise Meitner
Lönsweg 24
48683 Ahaus
Tel.: 02561/955700 FAX: 02561/955701 Internet: www.bklm-ahaus.de E-Mail:bk-lm @t-online.de
Nebenschulort Gronau:
Brändströmstr. 20, 48599 Gronau Tel.: 02562/96320 FAX: 02562/963222
Nebenschulort Stadtlohn:
Droste-Hülshoff-Str. 13 - 15, 48703 Stadtlohn Tel.: 02563/96930 FAX: 02563/96931000
Bitte nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie weitere Auskünfte oder eine ausführliche Beratung wünschen.
Abteilungsleiterin StD' Barbara Bürger
Schulleiterin OStD' Michaele Grote
