Kinderpflege
Bildungsziel
Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Kinder in verschiedenen Altersstufen – vorwiegend 0 bis 6 Jahre - zu unterstützen und zu begleiten. In Einrichtungen der Kinder- u. Jugendhilfe wirken Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger unter Anleitung bei der Erziehung der Kinder mit und unterstützen die sozialpädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit. In Familien und Arbeitsfeldern mit kurzfristigen Betreuungsangeboten unterstützen sie Eltern bei der Erziehung, Betreuung und Versorgung der Kinder. In allen Bereichen können sie hauswirtschaftliche und pflegerische Tätigkeiten selbstständig erledigen.
Aufnahmevoraussetzungen
Der Besuch der zweijährigen Berufsfachschule setzt keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit voraus. Aufgenommen wird, wer den Hauptschulabschluss erworben hat.
Art und Dauer der Ausbildung
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre.
Stundentafel
Die Stundentafel gliedert sich wie folgt:
Berufsbezogener Lernbereich
- Sozialpädagogik
- Praxis Sozialpädagogik
- Ernährung und Hauswirtschaft
- Praxis hauswirtschaftliche Versorgung
- Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung
- Mathematik
- Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich
- Angebote nach Neigungen der Schülerinnen und Schüler und den Möglichkeiten der Schule (z.B. Arbeitsgemeinschaften: Theater, Spiel, Musik, Kunst etc.)
Praktika
Die Ausbildung findet nicht nur innerhalb der Schule, sondern auch an außerschulischen Lernorten statt. Der Gesamtumfang der Praktika im Bildungsgang beträgt 16 Wochen. Praktikumsorte sind in der Unterstufe Familien mit mehreren Kindern, in der Oberstufe Kindertagesstätten, Tageseinrichtungen für Kinder.
Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, die zur Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger" berechtigt. Mit der Zulassung zur Berufsabschlussprüfung wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder die Fachoberschulereife erworben, wenn in Englisch und Mathematik entsprechende Anforderungen erfüllt werden.
Berechtigungen
Die Doppelqualifikation ermöglicht den Absolventinnen und Absolventen u. a. den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik, den Besuch der Fachoberschule 12 B zum Erwerb der Fachhochschulreife und den Zugang zu Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.
Zusätzlich kann bei entsprechenden Noten die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden.
Aufwendungen
Schulgeld wird nicht erhoben. Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden:
- Eigenanteil bei Schulbüchern, z. Zt. ca. 80,-- Euro
- Ausgaben für evtl. Besichtigungen
- evtl. Kosten für eine Klassenfahrt
- Eigenanteil für fachpraktischen Unterricht
- evtl. Kosten für ein Gesundheitszeugnis
Fahrgeld
Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Schule und zurück übernimmt der Schulträger, wenn der Schulweg mindestens 5 km beträgt.
Förderung
Es besteht die Möglichkeit, BAFöG zu beantragen. Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken - Telefon: 02861-820. Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Anmeldungen
Die Anmeldung erfolgt über das Schüler-Online-Verfahren in Ihrer Schule. Falls erforderlich unterstützen wir Sie dabei in unserem Schulbüro.
Berufskollegs Lise Meitner
Lönsweg 24
48683 Ahaus
Tel.: 02561/955700 FAX: 02561/955701 Internet: www.bklm-ahaus.de E-Mail:bk-lm @t-online.de
Nebenschulort Gronau:
Brändströmstr. 20, 48599 Gronau Tel.: 02562/96320 FAX: 02562/963222
Nebenschulort Stadtlohn: Droste-Hülshoff-Str. 13 - 15, 48703 Stadtlohn Tel.: 02563/96930 FAX: 02563/96931000
Bitte nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie weitere Auskünfte oder eine ausführliche Beratung wünschen.
Abteilungsleiter STD Alfred Schröer
Schulleiterin OStD’ Michaele Grote
