Kinderpflege

Bildungsziel

Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Kinder in verschiedenen Altersstufen – vorwiegend 0 bis 6 Jahre - zu unterstützen und zu begleiten. In Einrichtungen der Kinder- u. Jugendhilfe wirken Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger unter Anleitung bei der Erziehung der Kinder mit und unterstützen die sozialpädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit. In Familien und Arbeitsfeldern mit kurzfristigen Betreuungsangeboten unterstützen sie Eltern bei der Erziehung, Betreuung und Versorgung der Kinder. In allen Bereichen können sie hauswirtschaftliche und pflegerische Tätigkeiten selbstständig erledigen.

Aufnahmevoraussetzungen

Der Besuch der zweijährigen Berufsfachschule setzt keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit voraus. Aufgenommen wird, wer den Hauptschulabschluss erworben hat.

Art und Dauer der Ausbildung

Der Bildungsgang dauert zwei Jahre.

Stundentafel

Die Stundentafel gliedert sich wie folgt:

Berufsbezogener Lernbereich

  • Sozialpädagogik
  • Praxis Sozialpädagogik
  • Ernährung und Hauswirtschaft
  • Praxis hauswirtschaftliche Versorgung
  • Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung
  • Mathematik
  • Englisch

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich

  • Angebote nach Neigungen der Schülerinnen und Schüler und den Möglichkeiten der Schule (z.B. Arbeitsgemeinschaften: Theater, Spiel, Musik, Kunst etc.)

Praktika

Die Ausbildung findet nicht nur innerhalb der Schule, sondern auch an außerschulischen Lernorten statt. Der Gesamtumfang der Praktika im Bildungsgang beträgt 16 Wochen. Praktikumsorte sind in der Unterstufe Familien mit mehreren Kindern, in der Oberstufe Kindertagesstätten, Tageseinrichtungen für Kinder.

Abschluss

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, die zur Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger" berechtigt. Mit der Zulassung zur Berufsabschlussprüfung wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder die Fachoberschulereife erworben, wenn in Englisch und Mathematik entsprechende Anforderungen erfüllt werden.

Berechtigungen

Die Doppelqualifikation ermöglicht den Absolventinnen und Absolventen u. a. den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik, den Besuch der Fachoberschule 12 B zum Erwerb der Fachhochschulreife und den Zugang zu Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

Zusätzlich kann bei entsprechenden Noten die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden.

Aufwendungen

Schulgeld wird nicht erhoben. Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden:

  • Eigenanteil bei Schulbüchern, z. Zt. ca. 80,-- Euro
  • Ausgaben für evtl. Besichtigungen
  • evtl. Kosten für eine Klassenfahrt
  • Eigenanteil für fachpraktischen Unterricht
  • evtl. Kosten für ein Gesundheitszeugnis

Fahrgeld

Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Schule und zurück übernimmt der Schulträger, wenn der Schulweg mindestens 5 km beträgt.

Förderung

Es besteht die Möglichkeit, BAFöG zu beantragen. Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken - Telefon: 02861-820. Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.

Anmeldungen

Die Anmeldung erfolgt über das Schüler-Online-Verfahren in Ihrer Schule. Falls erforderlich unterstützen wir Sie dabei in unserem Schulbüro.

Berufskollegs Lise Meitner

Lönsweg 24

48683 Ahaus

Tel.: 02561/955700 FAX: 02561/955701 Internet: www.bklm-ahaus.de E-Mail:bk-lm @t-online.de

Nebenschulort Gronau:

Brändströmstr. 20, 48599 Gronau Tel.: 02562/96320 FAX: 02562/963222

Nebenschulort Stadtlohn: Droste-Hülshoff-Str. 13 - 15, 48703 Stadtlohn Tel.: 02563/96930 FAX: 02563/96931000

 

Bitte nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie weitere Auskünfte oder eine ausführliche Beratung wünschen.

Abteilungsleiter STD Alfred Schröer

Schulleiterin OStD’ Michaele Grote