Beikoch / Beiköchin

Beikoch, eine große Hilfe in der Küche!

Ziel und Bedeutung der Ausbildung zum Teilkoch/Beikoch

Es ist eine wichtige Aufgabe unserer Gesellschaft, dass Jugendliche mit Beeinträchtigungen, wie verminderter Leistungsfähigkeit (Lernbehinderung) oder schwierigem sozialen Hintergrund, die besondere Hilfen zur beruflichen Integration benötigen, dauerhaft in Arbeit, Beruf und Gesellschaft eingegliedert werden. Im Berufsfeld “Nahrung und Gastronomie“ erfüllen die anerkannten Ausbildungsberufe Teikoch/Beikoch diese Forderung.

 

- Die Ausbildung zum Teilkoch/Beikoch ist im § 48 des Berufsbildungsgesetzes geordnet.

 

Es handelt sich um eine dreijährige duale Berufsausbildung. Diese Ausbildung wird durch die Arbeitsagenturen vermittelt und gefördert.

 

Die Prüfungen werden vor der IHK abgelegt und auf Kammerebene durchgeführt.

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie gilt gleichzeitig als Stufenabschluss zum/zur Teilkoch/Teilköchin. Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsrahmenplans und des Berufschulunterrichts.

 

Mit der abgeschlossenen Berufsausbildung erhalten die Jugendlichen Perspektiven für eine geregelte Erwerbstätigkeit. Sie erfahren außerdem Anerkennung und Fortbildungsmöglichkeiten.

 

Der Teilkoch/Beikoch soll über grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse verfügen und in der Lage sein, Arbeiten nach Anleitung unmittelbar auszuführen  sowie nach längerer Übungszeit ggf. selbstständig auszuführen.

Der Beruf des Teilkoch/Beikoch ist tariflich geregelt.  (NGG/ Nahrung-Genuss-Gaststätten).

Textquelle: CJD Burgsteinfurt

Aufgaben in Großküche, Kantinenbetrieb und Gastronomie

Allgemeines

- Einfaches Planen der Arbeit

- Anwendung der Grundsätze der Arbeitsplatzgestaltung

- Anwendung von Hygieneregeln in allen Bereichen der Küche

- Anwendung der Grundsätze der Umweltbestimmungen, Mülltrennung

- Beachtung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften

 

Verpflegung

- Umgang mit verschiedenen Arbeitsgeräten

- Koch- und bratfertiges Vorbereiten der Lebensmittel

- Mithilfe in der kalten Küche

- Mithilfe bei der Speisenverteilung

- Reinigen und Pflegen der Einrichtungen und Räume

- Tische eindecken und abräumen

 

Lager/ Magazin 

- Annahme von Waren

- Einlagern von Waren (gemäß ihren Ansprüchen)

- Prüfen von Rohstoffen - Gütekontrolle

- Mitwirken bei der Durchführung von Inventuren

Welche Voraussetzungen werden für diese Ausbildung erwartet?

 

- Einsatzbereitschaft und körperliche Belastbarkeit

- Freude am Umgang mit Lebensmitteln

- Arbeiten im Team

- Bereitschaft zur Wochenendarbeit

- Förderung der Ausbildung durch die Agentur für  Arbeit

 Für diese Ausbildung ist kein Schulabschluss erforderlich.