Sozial- und Gesundheitswesen

Bildungsziele

  • Fachhochschulreife
  • Erwerb beruflicher Kenntnisse
  • Qualifikation für ein Studium

Die Fachhochschulereife ermöglicht den Zugang zu ausgewählten Studiengängen.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Klasse 11 der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die die zehnjährige Vollzeitschulpflicht erfüllt und den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben und einen Praktikantenvertrag einer einschlägigen Praktikumsstelle nachweisen können.

In die Klasse FOS 12 werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die eine Versetzung von der Klasse 11 in die Klasse 12 der Fachoberschule und das anerkannte Praktikum nachweisen können.

Dauer der Ausbildung

Die Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen wird in zwei Scherpunkten angeboten:

  • Sozialwesen
  • Gesundheitswesen

In der Jahrgangsstufe 11 erfolgt die Ausbildung am zwei Unterrichtstagen je Schulwoche in der Schule und an vier Praxistagen in einer sozialpädagogischen oder pflegerischen Einrichtung.

In der Jahrgangstufe 12 findet der Unterricht an 5 Tagen in der Woche in der Schule statt.

Stundentafel

Jahrgangsstufe 11

Berufsbezogener Lernbereich

  • Erziehungswissenschaften
  • Gesundheitswissenschaften
  • Psychologie
  • Mathematik
  • Englisch

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Politik/Gesellschaftslehre

 

Jahrgangsstufe 12

Berufsbezogener Lernbereich

  • Erziehungswissenschaften
  • Gesundheitswissenschaften
  • Soziologie
  • Psychologie
  • Mathematik
  • Biologie
  • Informatik
  • Wirtschaftslehre
  • Englisch

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich

Angebote nach Neigungen der Schülerinnen und Schüler und den Möglichkeiten der Schule (z.B. Arbeitsgemeinschaften: Theater, Rhetorik, Kunst, Fremdsprache etc.)

Jahrespraktikum

Das einjährige Praktikum in der Jahrgangsstufe 11 kann in folgenden Einrichtungen absolviert werden:

  • Einrichtungen für Kinder und Jugendliche wie Kinderheime, Erholungsheime für Kinder, Spielplätze, die pädagogisch angeleitet werden, Häuser der offenen Tür, Jugendzentren
  • Einrichtungen für Senioren wie Altenheime, Altenclubs, Altentagesstätten, Ambulante Altenpflege
  • Einrichtungen für Menschen mit Erkrankungen wie ambulante Familienpflege, Krankenhäuser
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Einrichtungen, die nicht ausbilden, benötigen eine Genehmigung der Bezirksregierung. Das Praktikum wird zum 1. August eines Jahres aufgenommen und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.

Berechtigungen

  1. Aufnahme eines Studiums mit der Fachrichtung Sozial-und Gesundheitswesen.
  2. Bei Nachweis eines Ergänzungspraktikums in einer anderen Berufsrichtung kann auch eine andere Fachrichtung studiert werden. 
  3. Besuch einer Fachschule für Sozialwesen
  4. Schülerinnen und Schüler, die mit einer nach Klasse 9 des Gymnasiums erworbenen Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe aufgenommen worden sind, erwerben mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 den mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife).
  5. Bei Nichtversetzung kann am Ende der Jahrgangsstufe 11 der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erworben werden.

Aufwendungen

Schulgeld wird nicht erhoben. Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden:

  • Eigenanteil bei Schulbüchern, ca. 120,- €
  • Ausgaben für evtl. Besichtigungen
  • evtl. Kosten für eine Klassenfahrt (nur im vertretbaren Rahmen nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Schulkonferenz)
  • Eigenanteil für fachpraktischen Unterricht

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Schule und zurück übernimmt der Schulträger, wenn der Schulweg mindestens 5 km beträgt.

Förderung

Es besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, BAFöG zu beantragen. Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken - Telefon: 02861-820. Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.

Anmeldungen

Die Anmeldung erfolgt über das Schüler-Online-Verfahren in Ihrer Schule. Wir unterstützen Sie gern in unserem Schulbüro.

Berufskollegs Lise Meitner mit gymnasialer Oberstufe

Lönsweg 24

48683 Ahaus

Tel.: 02561/955700 FAX: 02561/955701

E-Mail:bk-lm@t-online.de Internet: www.bklm-ahaus.de

Nebenschulort Gronau

Brändströmstr. 20, 48599 Gronau Tel.: 02562/96320 FAX: 02562/963222

Nebenschulort Stadtlohn

Droste-Hülshoff-Str. 13 - 15, 48703 Stadtlohn Tel.: 02563/96930 FAX: 02563/96931000

 

Bitte nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie weitere Auskünfte oder eine ausführliche Beratung wünschen.

Abteilungsleiterin StD' Heidi Balkenhol

Schulleiterin OStD' Michaele Grote