Sozial- und Gesundheitswesen
Bildungsziele
- Fachhochschulreife
- Erwerb beruflicher Kenntnisse
- Qualifikation für ein Studium
Die Fachhochschulereife ermöglicht den Zugang zu ausgewählten Studiengängen.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Klasse 11 der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die die zehnjährige Vollzeitschulpflicht erfüllt und den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben und einen Praktikantenvertrag einer einschlägigen Praktikumsstelle nachweisen können.
In die Klasse FOS 12 werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die eine Versetzung von der Klasse 11 in die Klasse 12 der Fachoberschule und das anerkannte Praktikum nachweisen können.
Dauer der Ausbildung
Die Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen wird in zwei Scherpunkten angeboten:
- Sozialwesen
- Gesundheitswesen
In der Jahrgangsstufe 11 erfolgt die Ausbildung am zwei Unterrichtstagen je Schulwoche in der Schule und an vier Praxistagen in einer sozialpädagogischen oder pflegerischen Einrichtung.
In der Jahrgangstufe 12 findet der Unterricht an 5 Tagen in der Woche in der Schule statt.
Stundentafel
Jahrgangsstufe 11
Berufsbezogener Lernbereich
- Erziehungswissenschaften
- Gesundheitswissenschaften
- Psychologie
- Mathematik
- Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Politik/Gesellschaftslehre
Jahrgangsstufe 12
Berufsbezogener Lernbereich
- Erziehungswissenschaften
- Gesundheitswissenschaften
- Soziologie
- Psychologie
- Mathematik
- Biologie
- Informatik
- Wirtschaftslehre
- Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich
Angebote nach Neigungen der Schülerinnen und Schüler und den Möglichkeiten der Schule (z.B. Arbeitsgemeinschaften: Theater, Rhetorik, Kunst, Fremdsprache etc.)
Jahrespraktikum
Das einjährige Praktikum in der Jahrgangsstufe 11 kann in folgenden Einrichtungen absolviert werden:
- Einrichtungen für Kinder und Jugendliche wie Kinderheime, Erholungsheime für Kinder, Spielplätze, die pädagogisch angeleitet werden, Häuser der offenen Tür, Jugendzentren
- Einrichtungen für Senioren wie Altenheime, Altenclubs, Altentagesstätten, Ambulante Altenpflege
- Einrichtungen für Menschen mit Erkrankungen wie ambulante Familienpflege, Krankenhäuser
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Einrichtungen, die nicht ausbilden, benötigen eine Genehmigung der Bezirksregierung. Das Praktikum wird zum 1. August eines Jahres aufgenommen und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.
Berechtigungen
- Aufnahme eines Studiums mit der Fachrichtung Sozial-und Gesundheitswesen.
- Bei Nachweis eines Ergänzungspraktikums in einer anderen Berufsrichtung kann auch eine andere Fachrichtung studiert werden.
- Besuch einer Fachschule für Sozialwesen
- Schülerinnen und Schüler, die mit einer nach Klasse 9 des Gymnasiums erworbenen Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe aufgenommen worden sind, erwerben mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 den mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife).
- Bei Nichtversetzung kann am Ende der Jahrgangsstufe 11 der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erworben werden.
Aufwendungen
Schulgeld wird nicht erhoben. Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden:
- Eigenanteil bei Schulbüchern, ca. 120,- €
- Ausgaben für evtl. Besichtigungen
- evtl. Kosten für eine Klassenfahrt (nur im vertretbaren Rahmen nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Schulkonferenz)
- Eigenanteil für fachpraktischen Unterricht
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Schule und zurück übernimmt der Schulträger, wenn der Schulweg mindestens 5 km beträgt.
Förderung
Es besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, BAFöG zu beantragen. Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Borken - Telefon: 02861-820. Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Anmeldungen
Die Anmeldung erfolgt über das Schüler-Online-Verfahren in Ihrer Schule. Wir unterstützen Sie gern in unserem Schulbüro.
Berufskollegs Lise Meitner mit gymnasialer Oberstufe
Lönsweg 24
48683 Ahaus
Tel.: 02561/955700 FAX: 02561/955701
E-Mail:bk-lm@t-online.de Internet: www.bklm-ahaus.de
Nebenschulort Gronau
Brändströmstr. 20, 48599 Gronau Tel.: 02562/96320 FAX: 02562/963222
Nebenschulort Stadtlohn
Droste-Hülshoff-Str. 13 - 15, 48703 Stadtlohn Tel.: 02563/96930 FAX: 02563/96931000
Bitte nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie weitere Auskünfte oder eine ausführliche Beratung wünschen.
Abteilungsleiterin StD' Heidi Balkenhol
Schulleiterin OStD' Michaele Grote
