Motopädie
Bildungsziel
Die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Motopädie will bereits ausgebildete Fachkräfte in die Lage versetzen, diagnostische Prozesse zu planen, zu organisieren und durchzuführen, über Bewegung zu kommunizieren, diese zu planen und zu reflektieren und ein individuelles, situations- und bedürfnisorientiertes Bewegungsangebot zu entwickeln und in Kooperation mit den Betroffenen zu gestalten. Kinder, Jugendliche und Erwachsenen aller Altersstufen sollen beziehungsorientiert von den Motopädinnen/Motopäden gefördert und ihre Entwicklungsrückstände aufgearbeitet werden. Hier erhält die Beratung des familiären und sozialen Systems einen neuen Schwerpunkt.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Motopädie können diejenigen aufgenommen werden, die eine abgeschlossene Fachausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen und eine sportliche, rhythmische oder tänzerische Qualifikation (z.B. Übungsleiterschein o.ä.) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als Gymnastiklehrerin oder Gymnastiklehrer, als Sportlehrerin oder Sportlehrer und jeweils mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis nachweisen.
Art und Dauer der Ausbildung
Die Fachschule wird berufsbegleitend in Teilzeitform durchgeführt. Er dauert zwei Jahre. Unterrichtstage werden in Absprache mit den Teilnehmern/innen festegelegt. (2 Abende und 14-tägig Samstag - Vormittag).
Stundentafel
Fachrichtungsbezogenen Lernbereich
- Praxis der Motopädie
- Motopädische Arbeitsweisen und Konzepte
- Motodiagnostik
- Projektarbeit
Fachrichtungsübergreifender Bereich
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache
- Politik/Gesellschaftslehre
- Medizinisch-psychologische Grundlagen
Differenzierungsbereich
Im Differenzierungsbereich findet eine Ergänzung und Vertiefung der Fächer des allgemeinen Bereiches statt, es können je nach Interessenlage der Teilnehmer/innen und Möglichkeiten der Schule Bereiche wie Trampolinspringen, Erlebnispädagogik oder Darstellen und Gestalten angeboten werden. Ergänzt wird ein ausbildungsbegleitendes Prak-tikum unter Anleitung in den Einrichtungen.
Am Ende der Ausbildung findet eine schriftliche Prüfung statt, die die berufliche Handlungskompetenz nachweist.
Aufwendungen
Schulgeld wird nicht erhoben. Mit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden:
- Schulbücher
- Exkursionen
- Kopierkosten
- Unterrichtsmaterial
Erworbene Berechtigungen
Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Fachschule ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Motopädin/staatlich geprüfter Motopäde“ zu führen. Die erweiterte berufliche Handlungskompetenz berechtigt leitend in einem Team tätig zu sein oder als Selbständige eine eigene Praxis zu führen. Sie arbeiten nach Ermittlung des motopädischen Förderbedarfs in der jeweiligen Einrichtung und/oder ärztlicher Verordnung.
Tätigkeitsfelder
Motopäden werden präventiv, kompensatorisch und therapeutisch tätig in
- Beratungs- und Frühförderstellen
- Klinischen Einrichtungen
- Krankenhäusern mit speziellen Abteilungen
- Heilpädagogischen Einrichtungen
- Kindergärten und Kindertagesstätten
- Schulischen Einrichtungen
- Bildungs- und Freizeiteinrichtungen
- Vereinen
- Unterricht und Weiterbildung
- freier Tätigkeit nach mehrjähriger Berufspraxis
Förderung
Eine Ausbildung zur Motopädin/zum Motopäden kann · vom Bafög-Amt ( §13) gefördert oder · vom Arbeitsamt unterstützt (Einzelfallentscheidung) werden. Interessante Tätigkeitsbereiche durch Weiterbildung
Anmeldungen
Anmeldeformulare und Informationen über diese und andere Schulformen erhalten Sie im Schulbüro.
Berufskolleg Lise Meitner mit gymnasialer Oberstufe
Lönsweg 24
48683 Ahaus
Tel.: 02561/955700 FAX: 02561/955701
Internet:www.bklm-ahaus.de E-Mail:bk-lm@t-online.de
Bitte nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie weitere Auskünfte oder eine ausführliche Beratung wünschen.
Abteilungsleiterin StD' Barbara Bürger
Schulleiterin OStD’ Michaele Grote
